Die diesem Stoff zugeordnete Anweisung fr ortsbewegliche Tanks gilt fr krnige und pulverfrmige Stoffe und fr feste Stoffe, die bei einer Temperatur ber ihrem Schmelzpunkt eingefllt und entleert, abgekhlt und als feste Masse befrdert werden. Fr feste Stoffe, die ber ihrem Schmelzpunkt befrdert werden, siehe 4.2.1.19.